Auf Grund der aktuellen Eich-Gesetzgebung müssen Waagen mit Eichzulassung (M), die in eichpflichtiger Anwendung eingesetzt werden, vor verlassen des Werks geeicht (konformitätsbewertet) werden. Eine nachträgliche Eichung ist nicht mehr möglich. Wir bitten Sie deshalb die Eichung der Waage gleich mitzubestellen.